Integrationsvorbehalt für Familiennachzug

Lebt ein Mensch in einem von den Industrienationen ausgebeuteten Staat und entscheidet sich aus Armut und Hunger, nach Europa zu fliehen, so hat dieser Mensch bei vielen Parteien keine guten Karten. Auch bei der V-Partei³ ist das nicht anders. Die Partei will Fluchtursachen beseitigen. Dazu zählt für die V-Partei³ auch die wirtschaftliche Ausbeutung ärmerer Länder. Ein gutes Ziel, möchte man sagen. Bis dieses Ziel umgesetzt ist, müssen Menschen, die in ausgebeuteten Ländern leben, weiter in Armut leben, wenn es nach der V-Partei³ geht.

V-Partei³-Fluchtursachen

Auch Familien von Menschen, die aus dem Krieg und aus Verfolgung geflüchtet sind, müssen bei der V-Partei³ sehr viel Geduld mitbringen. Schafft es ein Familienmitglied bei der lebensgefährlichen Passage über das Mittelmeer, nicht zu ertrinken oder in einem lybischen Foltergefängnis zu sterben, und gelingt es ihm, in Deutschland Asyl zu beantragen, so sieht die V-Partei³ für die Familie eine Wartefrist vor. Die Familie soll weiterhin in Krieg oder Verfolgung leben und soll laut der V-Partei³ erst nachgeholt werden dürfen, wenn der bereits geflohene Familienangehörige in Deutschland erfolgreich integriert ist. Dazu zählt die V-Partei³ Sprachkenntnisse und ein eigenes Einkommen, das den Lebensunterhalt sichert.

V-Partei³-Flüchtlinge-Familiennachzug